Am 3. November 2021 haben die Landräte Mathias Zopfi und Martin Landolt zwei Motionen mit dem Titel «Attraktivitätssteigerungen für erneuerbare Energien» und «Hindernisse zur Nutzung erneuerbarer Energien» eingereicht. Diese wurden vom Landrat überwiesen. Der Regierungsrat hat nun zwei Vorlagen ausgearbeitet.
Die Motionen verlangen die Bewilligungsverfahren, Abgaben und Gebühren so anzupassen, dass die Installation von erneuerbaren Energien vereinfacht und beschleunigt wird. Um die Klimaziele zu erreichen, ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien wichtig. Dazu gehört neben der Wärmepumpe auch die Installation einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach oder an der Fassade.
Die Vorlage sieht hauptsächlich eine Vereinfachung der Verfahren für die Installation einer Wärmepumpe vor. Wir sehen auch einen ungenutzten Spielraum bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen. Die Meldepflicht könnte auf genügend angepasste Solaranlagen an Fassaden erweitert werden. Der Kanton fördert neu Fassadenanlagen mit einem
Neigungswinkelbonus. Solche Anlagen liefern besonders wertvollen Strom im Winter. Nebst der Förderung, würde auch eine Vereinfachung des Verfahrens helfen, damit im Kanton möglichst viel Winterstrom produziert wird. Die vorgeschlagene Änderung kennen viele Kantone - so auch beispielsweise die Kantone Zürich und Wallis.
Wir würden uns wünschen, dass der Regierungsrat noch etwas weiter geht, bei der Abschaffung von Abgaben für die Nutzung der erneuerbaren Energie. Für uns ist es nämlich nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage diese jährliche Abgabe für grosse Fotovoltaikanlagen erhoben wird. Solche Anlagen werden gefördert - von der Bevölkerung mitfinanziert - und gleichzeitig erhebt der Kanton eine Abgabe, welche solche Projekte verteuert. Damit wird der Ausbau der erneuerbaren Energien gebremst. Wir beantragen deshalb, dass Fotovoltaikanlagen auf Bauten und Anlagen von einer solchen Abgabe zu befreien sind, da sie keine öffentlichen Güter nutzen.
Wir begrüssen die Vorlagen und hoffen, dass der Kanton damit einen grossen Schritt vorwärts machen kann.
Unsere Vernehmlassung ist öffentlich und kann unter www.mitwirkung.gl.ch angeschaut werden. Die Vernehmlassung dauert noch bis am 19. Januar 2024.
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